Rechtliches Eingreifen, Kriegseinsätze, militärische Operationen & Terrorismus
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Polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Akte, in denen es zum Teil zu Schaden anderer Personen kommen kann.
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Militärisches Geschehen in einem Krieg, welches zu Schaden an anderen Personen führt.
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Verletzungen durch Kriegshand-lungen
Y36
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Militärische Operationen
Y37
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Die Operation im militärischen Sinn bezeichnet die nach Zielen, Aufgaben, Zeit und Ort koordinierten (Kampf-)Handlungen der Streitkräfte nach einheitlicher Idee und nach einheitlichem Plan. Ziel ist, gegnerische Gruppierungen zu zerschlagen, wichtige Räu-me von operativer bzw. strategischer Bedeutung zu besetzen und/oder zu behaupten. Dabei kommt es häufig zu Schaden anderer Personen.
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Unter Terrorismus versteht man im Allgemeinen kriminelle Ge-waltaktionen, wie Attentate, Sprengstoff- und Brandanschläge, A-mokläufe und -fahrten oder Schiffs- und Luftpiraterie, mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror. Er dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken ver-breiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen bzw. erzwingen.
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Terrorismus
Y38
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TRASHkind