Tätlicher Angriff
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von Arzneimitteln, Drogen oder biologisch aktiven Substanzen. Dazu zählen Vergiftungen in Tötungsabsicht.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von ätzenden Substanzen.
... mit ätzender Substanz
X86
... mit Schäd-lingsbekämp-fungsmitteln
z.B. Holzschutzmittel
X87
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von Schädlingsbekämpfungsmitteln/Pestiziden, wie z.B. Holzschutzmittel.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Einsatz von Gasen oder Dämpfen.
... mit Gasen oder Dämpfen
X88
... mit sonst. Chemikalien o. schädl. Subst.
näher bezeichnet
X89
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von weiteren bisher nicht genannten Chemikalien oder schädlichen Substanzen, wie bspw. Pflanzennährstoffen oder Düngemittel.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von Chemikalien oder schädlichen Substanzen die nicht näher bezeichnet wurden. Hierzu zählen Vergiftungen in Tötungsabsicht.
... mit Chemikalie o. schädl. Subst.
nicht näher bezeichnet
Vergiftung in Tötungsabsicht
X90
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Erhängen, Strangulieren oder Ersticken.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Ertränken.
... mit Handfeuerwaffe
X93
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch einer Handfeuerwaffe.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch eines Gewehres, einer Schrotflinte oder einer schweren Feuerwaffe/Schusswaffe.
... mit Gewehr, Schrotflinte o. schwerer Feuerwaffe
X94
... mit sonst. Feuerwaffe [Schusswaffe]
nicht näher bezeichnet
X95
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch weiterer bisher nicht genannter oder nicht näher bezeichneter Feuerwaffen/Schusswaffen.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch von Explosivstoffen.
... mit Explosivstoffen
X96
z.B. durch Brandsatz, Brandstiftung, Zigaretten, ...
X97
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Rauch, Feuer und Flammen, wie bspw. durch einen Brand-satz, Brandstiftung oder durch Zigaretten (z.B. Ausdrücken auf der Haut des Opfers).
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Wasserdampf, heißen Dämpfen oder heißen Gegenständen.
... mit Wasser-dampf, heißen Dämpfen/Gegenständen
X98
z.B. Erstechen o.n.A.
X99
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch eines scharfen Gegenstands, z.B. das Erstechen einer Person.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Gebrauch eines stumpfen Gegenstandes.
... mit stumpfem Gegenstand
Y00
... mit Stoß in die Tiefe
Y01
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch einen Stoß in die Tiefe.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch das Stoßen oder Legen des Opfers vor ein sich bewegendes Objekt.
... mit Stoßen o. Legen d. Opfers vor ein beweg. Objekt
Y02
... durch vorsätz. verursachten Kraftfahrzeug-unfall
Y03
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch einen absichtlich verursachten Kraftfahrzeugunfall.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch körperliche Gewalt, wie z.B. bei einer Rauferei oder Schläge-rei ohne Waffenanwendung.
Rauferei oder Schlägerei ohne Waffenanwendung
Y04
Notzucht unter körperlicher Gewaltanwend.
Notzucht (Versuch), Sodomie (Versuch)
Y05
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt die Anwendung oder den Versuch von Notzucht oder Sodomie unter körperlicher Gewaltanwendung.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch Vernachlässigung oder Verlassen werden.
Folterung, körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit, sexueller Missbrauch
Y07
Weitere bisher nicht genannte Arten der Misshandlung sind hier aufgeführt, wie z.B. Folter, körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder sexueller Missbrauch.
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt durch weitere bisher nicht genannte Vorgehensweisen.
näher bezeichnet
Y08
... auf nicht näher bez. Art und Weise
Attentat/Mord/Tötung (Versuch) o.n.A., Totschlag (vorsätzlich)
Y09
Einer Person wurde durch jemand weiteren Schaden zugeführt. Die Art und Weise ist dabei nicht näher beschrieben. Hierzu gehören Attentat, Mord, Tötung (sowie die Versuche dessen) und (vorsätzlicher) Totschlag.
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